Für die Teilnahme an der „Selbstgebacken Treue-Aktion“ („Treue-Aktion“) und deren Durchführung gelten die folgenden Bedingungen („Teilnahmebedingungen“).
Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer der Treue-Aktion. Durch die Teilnahme erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen.
Veranstalter der „Treue-Aktion“ ist die Aurora Mühlen GmbH, Trettaustraße 49, 21107 Hamburg („Veranstalter“).
1. Teilnahme
a) Die Teilnahme an der Treue-Aktion sowie deren Durchführung erfolgt ausschließlich online auf der Internetseite des Veranstalters unter der URL
https://www.treueaktion-selbstgebacken.de. Die Treue-Aktion wird kommuniziert über Promotion Sticker oder Aufdrucke auf von dem Veranstalter ausgewählten Produktverpackungen der folgenden Mehle:
Aurora: Weizenmehl Type 405 1kg, Weizenmehl Type 405 Urkraft des Keimes 1kg, Weizenmehl Type 550 1kg, Weizenmehl Type 1050 1kg, Weizenmehl Vollkorn 1kg, Dinkelmehl Type 630 1kg, Dinkelmehl Type 1050 1kg, Dinkelmehl Vollkorn 1kg, Roggenmehl Type 1150 1kg, Pizzamehl 1kg, Spätzlemehl 1kg, Instantmehl 1kg, Helles Vollkornmehl 1kg
Diamant: Weizenmehl Type 405 1kg, Weizenmehl Type 550 1kg, Weizenmehl Type 1050 1kg, Profi Backmehl 1kg, Weizenmehl Vollkorn 1kg, Dinkelmehl Type 630 1kg, Dinkelmehl Type 1050 1kg, Dinkelmehl Vollkorn 1kg, Roggenmehl Type 1150 1kg, Roggenmehl Vollkorn 1kg, Instantmehl 1kg
Goldpuder: Weizenmehl Type 405 1kg, Weizenmehl Type 550 1kg, Weizenmehl Type 1050 1kg, Weizenmehl Vollkorn 1kg, Dinkelmehl Type 630 1kg, Dinkelmehl Type 1050 1kg, Dinkelmehl Vollkorn 1kg, Roggenmehl Type 1150 1kg, Pizzamehl 1kg, Spätzlemehl 1kg, Instantmehl 1kg
Rosenmehl: Weizenmehl Type 405 1kg, Weizenmehl Type 550 1kg, Weizenmehl Type 1050 1kg, Weizenmehl Vollkorn 1kg, Dinkelmehl Type 630 1kg, Dinkelmehl Type 1050 1kg, Dinkelmehl Vollkorn 1kg, Roggenmehl Type 1150 1kg, Pizzamehl 1kg, Spätzlemehl 1kg, Instantmehl 1kg, Wiener Griessler 1kg
Die Teilnahme an der Treue-Aktion erfordert die sich in den Promotion Stickern oder auf der Innenseite der vorgenannten Mehlverpackungen befindlichen Codes.
d) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen oder organisierte Gemeinschaften gemäß Ziffer 1b) der Teilnahmebedingungen von der Teilnahme an der Treue-Aktion auszuschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie sich bei der Teilnahme an der Treue-Aktion unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder bedient haben oder dass sie in sonstiger Art und Weise versuchen, sich oder Dritten durch Manipulation oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Vorteile zu verschaffen oder in sonstiger Weise die Treue-Aktion negativ oder entgegen den Teilnahmebedingungen zu beeinflussen. Gleiches gilt für Personen, die Codes gemäß Ziffer 1c) der Teilnahmebedingungen veröffentlichen oder kommerziell, beispielsweise über Online-Plattformen, verkaufen. In diesen Fällen ist der Veranstalter berechtigt, solche Personen von der Teilnahme an der Treue-Aktion auszuschließen und die zugesagten Gewinne nachträglich abzuerkennen bzw. diese zurückzufordern.
f) Die Durchführung der Treue-Aktion erfolgt vom 16.09.2021 bis zum 31. Mai 2022, 23:59 Uhr MEZ („Teilnahmezeitraum“). Nach diesem Zeitpunkt ist das Einlösen von Codes und die Prämienbestellung nicht mehr möglich. Zur Überprüfung und Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des entsprechenden Datensatzes.
g) Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten, insbesondere der Postadresse des Empfängers der Prämien, selbst verantwortlich. Sollten die Prämien unzustellbar sein, ist die Aurora Mühlen GmbH nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.
h) Bis die Aktionspackungen der teilnehmenden Marken des Veranstalters deutschlandweit zu finden sind, können ab Aktionsstart einige Wochen vergehen. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr, dass die Aktionspackungen bis zum Ende der Aktion (31. Mai 2022) im Handel erhältlich sind.
2. Einlösung der Prämien:
d) Es kann bei einigen Artikeln aufgrund unerwartet hoher Bestellungen zu Lieferengpässen kommen. Es besteht eine Bindung an die Lieferfristen der Lieferanten, WMF GmbH, WMF Platz 1, 73312 Geislingen/Steige und CH Couponing House GmbH, Otto-von-Guericke-Ring 3b, D-65205 Wiesbaden. Betroffene Teilnehmer werden vom Veranstalter per E-Mail an, die von dem Teilnehmer im Rahmen seiner Teilnahme bei dem Veranstalter angegebene E-Mail-Adresse über den Lieferverzug informiert. Auch kann es sein, dass trotz sorgfältiger Planung ein Artikel (Prämie) nicht mehr verfügbar ist und ein gleichwertiger Ersatzartikel an die Besteller versendet wird. Dieser wird vom Veranstalter ausgewählt und ist nicht verhandelbar. Irgendwelche Ansprüche oder Umtauschmöglichkeiten des Bestellers bestehen nicht. Zudem stehen die jeweiligen Prämien nur in den unter Ziffer 2a) der Teilnahmebedingungen aufgeführten Mengen zur Verfügung. Im Weiteren gilt Ziffer 2c) der Teilnahmebedingungen.
3. Sonstige Bestimmungen
a) Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte oder Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters, die zur Nichtverfügbarkeit Treue-Aktion führen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
b) Der Veranstalter leistet keine Gewähr für die Mangelfreiheit der Prämien von der Marke Kaiser, diese bestimmt sich allein nach den Bestimmungen von WMF GmbH.
c) Jegliche Haftung des Veranstalters, der Erfüllungsgehilfen, Arbeitnehmer und Vertreter aus oder im Zusammenhang mit dieser Treue-Aktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind, sogenannte Kardinalpflichten, begrenzt. „Kardinalpflichten“ sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Veranstalters der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Voranstehende Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen oder der Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten und Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an der Sammelaktion entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von dem Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
d) Ggfs. anfallende finanzielle Aufwendungen für die Einlösung/Durchführung des Gewinns sind unabhängig von Ziffer 2e) der Teilnahmebedingungen vom Teilnehmer selbst zu tragen.
e) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Treue-Aktion jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, zu unterbrechen oder vollständig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu ändern, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Treue-Aktion ansonsten nicht gewährleistet werden kann. Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung der Treue-Aktion sind ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt in diesem Fall unberührt.
f) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
g) Ausschließliches anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
h) Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
i) Diese Teilnahmebedingungen können vom Veranstalter jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
j) Verstößt ein Teilnehmer gegen die Teilnahmebedingungen, gegen gesetzliche Bestimmungen oder macht er unzutreffende Angaben, kann ihn der Veranstalter von der Teilnahme ausschließen.